Die FTC versucht immer noch, den Deal mit Activision Blizzard auch nach dessen Abschluss zu blockieren
Obwohl Microsoft die Übernahme von Activision Blizzard King im Oktober endlich abschließen konnte, ist der Streit mit der amerikanischen FTC in dieser Angelegenheit noch lange nicht beendet.
Die beiden Parteien trafen sich am Mittwoch erneut vor einem Bundesberufungsgericht, als die FTC einen erneuten Versuch startete, den Deal in den USA zu blockieren. Bereits im Juli verlor die FTC ihre vorläufige Entscheidung eine einstweilige Verfügung, um die Durchführung der Fusion zu verhindern.
Die einstweilige Verfügung wurde von Richterin Jacqueline Scott Corley abgelehnt, die bemerkte, dass die FTC ihre Behauptungen, dass Microsoft Activision Blizzard-Spiele wie Call of Duty von konkurrierenden Plattformen zurückhalten würde, nicht beweisen konnte Dadurch wird der Wettbewerb auf dem Markt beeinträchtigt.
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Berichten zufolge verfolgt die FTC immer noch diese Argumentation gegen die 68-Milliarden-Dollar-Fusion. Rechtsanwalt Imad Abyad, der die FTC in der Anhörung am Mittwoch vertrat, präsentierte in seinem Argument die Übernahme der Bethesda-Muttergesellschaft Zenimax durch Microsoft im Jahr 2019 und stellte fest, dass Bethesda-Spiele seit dieser Übernahme weiterhin exklusiv für das Xbox-Ökosystem verfügbar seien. Abyad behauptete, dass dies ein klarer Präzedenzfall sei, und deutete an, dass das Gleiche auch in Zukunft mit ABK-Franchises passieren würde.
Microsoft hat mehrere Vereinbarungen getroffen, um sicherzustellen, dass Call of Duty und andere ABK-Titel auch in den kommenden Jahren auf konkurrierenden Plattformen verbleiben. Der Anwalt von Microsoft, Rakesh Kilaru, sagte:
„Es ist kein Verstoß gegen das Kartellrecht, den Verbrauchern etwas Neues zu geben, das ist von Vorteil, es sei denn, sie legen Beweise dafür vor, was sie nicht getan haben.“
Es ist unwahrscheinlich, dass die FTC die Fusion zu diesem Zeitpunkt noch zum Scheitern bringen kann. Vielmehr könnte es gegen Microsoft Strafen wegen Kartellverstößen verhängen, wenn sich sein Fall letztendlich als erfolgreich erweist.
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