Die EU nennt „sehr große“ Technologieunternehmen, die im Rahmen des Digital Services Act ins Visier genommen werden

Die EU nennt „sehr große“ Technologieunternehmen, die im Rahmen des Digital Services Act ins Visier genommen werden

Die Europäische Kommission hat 17 sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und 2 sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) benannt, auf die das Gesetz über digitale Dienste abzielt . Es heißt, dass diese Unternehmen ausgewählt werden, weil sie über 45 Millionen aktive Benutzer pro Monat haben.

Zu den Unternehmen, die sich an strenge neue Regeln halten müssen , die Sie weiter unten nachlesen können, gehören Alibaba AliExpress, Amazon Store, Apple AppStore, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube, Zalando, Bing und die Google-Suche. Die letzten beiden sind die VLOSEs und der Rest sind die VLOPs.

Nachdem sie nun benannt wurden, müssen sie innerhalb der nächsten vier Monate die folgenden Regeln einhalten:

  • Mehr Benutzerermächtigung:

    • Benutzer erhalten klare Informationen darüber, warum ihnen bestimmte Informationen empfohlen werden, und haben das Recht, sich von Empfehlungssystemen auf der Grundlage von Profiling abzumelden;
    • Nutzer können illegale Inhalte problemlos melden, und Plattformen müssen solche Meldungen sorgfältig verarbeiten;
    • Werbung kann nicht auf der Grundlage sensibler Daten des Nutzers (wie ethnische Herkunft, politische Meinungen oder sexuelle Orientierung) angezeigt werden;
    • Plattformen müssen alle Anzeigen kennzeichnen und die Nutzer darüber informieren, wer sie bewirbt.
    • Plattformen müssen eine leicht verständliche, leicht verständliche Zusammenfassung ihrer Geschäftsbedingungen in den Sprachen der Mitgliedstaaten bereitstellen, in denen sie tätig sind.
  • Starker Jugendschutz:

    • Plattformen müssen ihre Systeme neu gestalten, um ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten;
    • Gezielte Werbung auf der Grundlage von Profiling gegenüber Kindern ist nicht mehr zulässig;
    • Besondere Risikobewertungen, auch für negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, müssen der Kommission vier Monate nach der Benennung vorgelegt und spätestens ein Jahr später veröffentlicht werden;
    • Plattformen müssen ihre Dienste neu gestalten, einschließlich ihrer Schnittstellen, Empfehlungssysteme und Geschäftsbedingungen, um diese Risiken zu mindern.
  • Sorgfältigere Inhaltsmoderation, weniger Desinformation:

    • Plattformen und Suchmaschinen müssen Maßnahmen ergreifen, um Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Online-Inhalte und negativen Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit anzugehen;
    • Plattformen müssen klare Geschäftsbedingungen haben und diese gewissenhaft und nicht willkürlich durchsetzen;
    • Plattformen müssen über einen Mechanismus verfügen, mit dem Benutzer illegale Inhalte melden und schnell auf Benachrichtigungen reagieren können;
    • Plattformen müssen ihre spezifischen Risiken analysieren und Minderungsmaßnahmen ergreifen – beispielsweise um der Verbreitung von Desinformationen und der nicht authentischen Nutzung ihres Dienstes entgegenzuwirken.
  • Mehr Transparenz und Verantwortlichkeit:

    • Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Risikobewertungen und ihre Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen extern und unabhängig geprüft werden;
    • Sie müssen Forschern Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren; später wird ein spezieller Mechanismus für geprüfte Forscher eingerichtet;
    • Sie müssen Repositories aller Anzeigen veröffentlichen, die auf ihrer Schnittstelle bereitgestellt werden.
    • Plattformen müssen Transparenzberichte über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement veröffentlichen.

Das Gesetz über digitale Dienste wird durch eine „gesamteuropäische Aufsichtsarchitektur“ durchgesetzt. Diese besteht aus der Kommission, die die benannten Plattformen und Suchmaschinen überwacht, umfasst aber auch nationale Koordinatoren für digitale Dienste. Die DSCs werden auch für die Aufsicht über die kleineren Plattformen und Suchmaschinen zuständig sein.

Die strengen Regeln werden den Plattformen und Suchmaschinen viel Arbeit abverlangen, um die notwendigen Standards zu erfüllen. In der Ankündigung wurden keine Strafen genannt, aber letztes Jahr berichtete Neowin, dass Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, mit einer Geldstrafe von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden könnten .

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